Die Geschützte Werkstätte St. Pölten GesmbH errichtete einen Neu- und Zubau von Produktions- und Lagerstätten im Werk St. Pölten und beauftragte uns mit der technischen und organisatorischen Beratungsleistungen sowie der Begleitenden Kontrolle.
Aufgabenstellung
Zwischen 2 Bestandsobjekten sollte mit einem angebauten Neubau in einem eingeschränkten Budgetrahmen eine sowohl funktional als auch optisch zusammengehörende Einheit geschaffen werden. Das Gebäude sollte unter anderem als Ersatz für ein Mietobjekt dienen. Die Fertigstellung des Bauvorhabens stand daher im direkten Zusammenhang mit der Vertragsauflösung des bestehenden Mietobjektes.
Vergabe lt. Bundesvergabegesetz
Sowohl die Planungs- und Bauaufsichtsleistungen als auch die ausführenden Gewerke mussten über Verfahren nach Vorgabe des Bundesvergabegesetz (BVergG) ausgeschrieben und vergeben werden.
Der Bauherr hat sich zur Erreichung der Projektziele für eine gemeinsame Bauherrenberatung und begleitende Kontrolle als Kompromiss zwischen einem externem Projektmanagement und einer reinen begleitenden Kontrolle entschieden.
Leistungsbild KWI
KWI wurde seitens der Geschützten Werkstätte mit technischen und organisatorischen Beratungsleistungen sowie der Begleitenden Kontrolle beauftragt.
Der Auftrag gliedert sich in folgende 3 Module:
- Modul 1 - Projektvorbereitung, Planung und Ausführungsvorbereitung
- Modul 2 - Projektausführung
- Modul 3 - Projektabschluss
Herausforderungen
Die Ausschreibung der Leistungen zur Planung und örtlichen Bauaufsicht konnte im Terminplan und im Kostenrahmen abgewickelt werden.
Durch die konkreten Vorstellungen des Auftraggebers und die intensive und konstruktive Zusammenarbeit der Auftraggeber Vertretern mit den Konsulenten der Planung konnte sehr rasch ein konkreter Entwurf erstellt werden, welcher schlussendlich in ein einreichfähiges Projekt und in eine gewerkemäßige Ausschreibung gem. Bundesvergabegesetz verfeinert wurde.
Maßnahmen durch witterungsbedingte Verzögerungen
Witterungsbedingte Verzögerungen zu Baubeginn konnten durch korrigierende Maßnahmen im Terminplan während der Bauphase kompensiert werden. Unvorhergesehene Verzögerungen im Terminplan durch Qualitätsmängel und Ressourcenengpässe der ausführenden Unternehmen konnten durch Verschiebungen im Bauablauf und Forcierungsmaßnahmen kompensiert werden.
Die Einhaltung des Kostenrahmens konnte durch laufende Kostenkontrolle und teilweise auch erforderlichen korrigierende Maßnahmen, z.B. auf Grund von unvorhergesehenen Behördenauflagen in den Bestandsobjekten, in der Planung gewährleistet werden. Die Mehr- und Regiekosten während der Bauphase konnten durch das 4-Augenprinzip des Generalplaners mit der begleitenden Kontrolle auf einem vernachlässigend geringen Niveau gehalten werden.
Trotz der Verbindung von 2 Bestandsobjekten mit dem angebauten Neubau konnte mit einem eingeschränkten Budgetrahmen in einem engen Terminrahmen nach Fertigstellung ein gelungener Gesamteindruck erreicht werden.