Wissenswerte Fakts zu Energiegemeinschaften
- Eine Energiegemeinschaft darf Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, speichern, verbrauchen und auch verkaufen.
- Eine Energiegemeinschaft kann auf lokaler Ebene (Netzebene 6 und 7) sowie auf regionaler Ebene (Netzebene 4 und 5) betrieben werden.
- Mitglieder einer Energiegemeinschaft können Privatpersonen, juristische Personen (KMU´s, Großunternehmen sowie Elektrizitäts- und Erdgasgesellschaften sind allerdings ausgeschlossen), Gemeinden und lokale Behörden sein.
- Eine Energiegemeinschaft kann sich in Form eines Vereins bis hin zu einer Kapitalgesellschaft organisieren.
Ihre Vorteile bei einer Energiegemeinschaft
- nachhaltig: Lokale Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- rentabel: Entfall von erneuerbaren Förderbeitrag, keine Elektrizitätsabgabe, reduzierte Netzkosten
- sektorübergreifend: Die Verbindung Strom, Wärme und Mobilität kann neu konzipiert werden
- autonomiefördernd: Energieerzeugung in Eigenregie, Reduktion Energieabhängigkeit
- gemeinschaftsfördernd: Wert einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung wird in der Bevölkerung verankert
Von der Idee bis zur Umsetzung
Um eine Energiegemeinschaft zu gründen, benötigt es einige wichtige Schritte bis zur Anmeldung sowie Vereinbarung zwischen Energiegemeinschaft und Netzbetreiber.
Wir können Ihnen bei all den anstehenden Aufgaben ein Rundum-Lösungspaket anbieten, welche beginnend bei der Primäranalyse bis hin zu der laufenden EEG-Betreuung alle dafür notwendigen Leistungen beinhaltet.